1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen e-shelf-labels - S&K Solutions GmbH (e-shelf-labels) und dem Vertragspartner über Lieferung von Produkten (Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen).
1.2. Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Schriftform
2.1.Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß besonderer schriftlicher Vereinbarung bzw. der Ware beiliegenden Beschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von e-shelf-labels ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.2.Die Angebote von e-shelf-labels sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3.Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Auftrag geben zu wollen. e-shelf-labels ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei e-shelf-labels anzunehmen.
2.4.Bestätigung und Annahmeerklärung durch e-shelf-labels erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, Email) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird im Bestätigungsschreiben im Einzelnen bezeichnet. Die Annahmeerklärung seitens e-shelf-labels kann auch durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den Vertragspartner erfolgen.
2.5.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von e-shelf-labels. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von e-shelf-labels zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von e-shelf-labels. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise, weitere Kosten
3.1.Die Preise werden in EURO angegeben und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2.e-shelf-labels hält sich an den angebotenen Kaufpreis für 30 Tage gebunden, soweit nicht Anderes bestimmt ist. Maßgeblich ist diesbezüglich die Bestätigung bzw. das Datum der Bestätigung.
3.3.Die Preise verstehen sich ab Werk und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Installationskosten.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Bei nicht aussagefähiger, nicht ausreichender oder negativer Auskunft (Beurteilung durch e-shelf-labels): Vorauskasse. Ansonsten und sofern nichts anderes vereinbart 10 Tage netto ohne Abzüge ab Rechnungsdatum. Bei Bestellungen aus dem Ausland und/oder Lieferung ins Ausland: Vorkasse.
4.2. e-shelf-labels kann vereinbarte Zahlungsziele mit Stundung widerrufen, wenn ihr Umstände bekannt werden, die die Durchsetzung der Forderungen gefährden können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. e-shelf-labels behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten abzulehnen.
4.3. e-shelf-labels behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
4.4. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierung und Folgekosten

5.1. Eine Stornierung des Vertragspartners ist zwingend mit Folgekosten verbunden. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Bei Stornierung eines Auftrages werden dem Käufer die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
5.2. Bei Stornierung einer kundenspezifischen Produktion (z.B. individuelle Labelhalterung, -verkleidung oder Label) handelt es sich um entstehende Kosten der Produktionsvorbereitung, Produktionsplanung und der Produktionsfreigabe. Nach schriftlicher Produktions- bzw. Druckfreigabe durch den Vertragspartner ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag bei einer angedachten Stornierung in Gänze zu bezahlen, da sich die Produktion sodann nicht mehr stoppen lässt.
5.2. Bei der Stornierung eines Kaufes von Handelswaren sind der anteilige Gewinnausfall und die Kosten der Rückabwicklung zum Lieferanten/Hersteller zu tragen; falls die Waren so speziell sind, dass die Rückabwicklung zum Hersteller nicht möglich ist, sind 100% des Rechnungsbetrages durch den Käufer zu tragen. Der Vertragspartner erhält von e-shelf-labels eine Rechnung über die Stornokosten, die innerhalb von 10 Tagen ab Zugang selbiger auszugleichen ist.

6. Lieferung und Leistung
6.1. Eine Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bzw. Leistungsterminen und Leistungsfristen kommt nur mit der ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Termins durch e-shelf-labels zustande. In einer solchen Vereinbarung liegt nicht die Bestimmung eines Fixgeschäftes.
6.2. Wählt der Vertragspartner aufgrund des Verzuges von e-shelf-labels das Rücktrittsrecht, steht ihm daneben kein Schadensersatz zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3. e-shelf-labels ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist

7. Gefahrübergang

7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
7.2. Kosten und Risiko für eingesandte Teile, sei es zur Bearbeitung oder als Muster, trägt der Vertragspartner. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit des Vertragspartners und von diesem auf eigene Kosten zu beschaffen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. e-shelf-labels behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor.
8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
8.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, e-shelf-labels einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Vertragspartner e-shelf-labels unverzüglich anzuzeigen.
8.4. e-shelf-labels ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Vertragspartner tritt e-shelf-labels bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. e-shelf-labels nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. e-shelf-labels behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag von e-shelf-labels als Lieferant bzw. Hersteller. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum von e-shelf-labels stehenden Gegenständen, so erwirbt e-shelf-labels an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von e-shelf-labels gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von e-shelf-labels unentgeltlich

9. Gewährleistung für Ware

9.1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren gegenüber dem Vertragspartner beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner den Mangel e-shelf-labels nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziffer 9.3) Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für freiwillig von e-shelf-labels eingeräumte Garantien und den Support gelten die diesbezüglichen Leistungskataloge, die sich im Internet unter www.e-shelf-labels.com, in den Prospekten und Angeboten von e-shelf-labels finden, wenn sie vereinbart worden sind. Der Anspruch auf Gewährleistung, Garantie und Support erlischt, sofern nicht ausschließlich Original-Verbrauchsmaterial von e-shelf-labels verwendet wird. Die Gewährleistung und Garantie erlischt auch bei nach Gefahrübergang verursachten Schäden.
9.2. Für Mängel der Ware leistet e-shelf-labels zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nacherfüllung gilt insbesondere solange nicht als fehlgeschlagen, als der Vertragspartner e-shelf-labels nicht jeweils eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu. e-shelf-labels behält sich das Recht vor, gerügte Mängel durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter vor Ort beim Kunden zu überprüfen.
9.4. Der Vertragspartner muss offensichtliche Mängel (inklusive Reklamationen bezüglich falscher oder unvollständiger Lieferungen) innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzeigen; darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, nicht offenkundige Mängel binnen zwei Wochen nach Entdeckung e-shelf-labels schriftlich zu melden. Anderenfalls ist in beiden Fällen die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Rahmen der Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels durchführbar und etwaig der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.
9.5. Wählt der Vertragspartner wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung wegen eines von e-shelf-labels zu vertretenden Mangels Schadensersatz und verbleibt die Ware beim Vertragspartner, so beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Waren, wenn nicht e-shelf-labels Arglist vorwerfbar ist.
9.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von e-shelf-labels als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritten stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei geringfügigen Abweichungen der Ware steht dem Vertragspartner insbesondere auch kein Minderungsrecht zu.
9.7. Bei kundenspezifischen Produktionen (z.B. Labelhalterungen oder Blenden) gelten Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Auflage nicht als erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 S. BGB. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben bei Druckerzeugnissen sowie die Beschaffenheit der Laminierung haftet e-shelf-labels im Übrigen nach dem Stand der Technik. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber dem Farbmuster oder der druckreifen Vorlage berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck und den Vergleich zwischen zwei Produktionen.
9.8. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Vertragspartner oder durch den von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens e-shelf-labels.
9.9. Im Fall der Nacherfüllung muss der Vertragspartner den Rücktransport der Ware zu e-shelf-labels in der Original-Verpackung vornehmen; Transportkosten trägt der Vertragspartner. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware beim Rücktransport in Folge nicht ordnungsgemäßer Verpackung geht in vollem Umfang zu Lasten des Vertragspartners. Der Rücktransport zum Vertragspartner erfolgt während der Garantiezeit zu Lasten des Lieferanten, nach der Garantiezeit zu Lasten des Vertragspartners.
9.10. Korrekturabzüge hat der Vertragspartner auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben bzw. zurückzusenden. e-shelf-labels haftet nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Satzfehler werden kostenlos berichtigt. In Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
9.11. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Montageanweisung, ist e-shelf-labels lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanweisung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanweisung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9.12. Hat der Vertragspartner e-shelf-labels wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel e-shelf-labels nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Vertragspartner, sofern er die Inanspruchnahme von e-shelf-labels grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, den e-shelf-labels daraus entstandenen Schaden ersetzen.
9.13. Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf fehlerhafte Installation, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, unsachgemäßen Eingriff oder Veränderung des Produktes durch den Vertragspartner oder einen nicht durch e-shelf-labels autorisierten Dritten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn technische Originalkennzeichen, Siegel, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Bedienungsfehler und unsachgemäße Verwendung, äußere Einflüsse (Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art) sowie falsche oder fehlerhafte Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
9.14. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
9.15. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn nicht e-shelf-labels Arglist vorwerfbar ist.
9.16. Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Gewährleistung für Leistung

10.1. Für Mängel der Leistung erbringt e-shelf-labels zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
10.2. Sofern e-shelf-labels die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer 12) statt der Leistung verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel erst mit dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu.
10.3. Sofern e-shelf-labels die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt berechtigt.
10.4. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn e-shelf-labels grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von e-shelf-labels zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Eine Haftung von e-shelf-labels nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
10.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch e-shelf-labels nicht.

11. Eigentum und Urheberrecht

11.1. Die von e-shelf-labels zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von e-shelf-labels und werden nicht ausgeliefert.
11.2. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Rechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt e-shelf-labels von solchen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet e-shelf-labels nicht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen im übrigen beschränkt sich die Haftung von e-shelf-labels auf den nach Art und Wert der Ware bzw. der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren und verhältnismäßigen Durchschnittschaden, Gleiches gilt bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von e-shelf-labels.
12.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche aus Produkthaftung. Weiterhin gelten diese Beschränkungen nicht bei e-shelf-labels zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

13. Haftungsbeschränkung auf beigestellte Ware

13.1. Vom Vertragspartner beigestelltes Material, gleich welcher Art ist e-shelf-labels frei Haus zu liefern. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart 5% mehr als die zu verarbeitende Menge zu liefern, um normale Makulatur abzudecken.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. e-shelf-labels behält es sich vor, das am Sitz des Vertragspartners anzuwendende Recht zu wählen.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Passau und Erfüllungsort ist Passau. e-shelf-labels behält sich das Recht vor, den Sitz des Vertragspartners als Gerichtsstand zu wählen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird unbeschadet der Regelung des § 306 Abs. 2 BGB durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.